Allgemein:
Gemäß Gefahrstoffverordnung muss ein Gefahrstoffverzeichnis mit den im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffen, den durchschnittlichen Lagermengen und den Lagerorten geführt und aktuell gehalten werden. Dies betrifft nicht nur die Gefahrstoffe von Ecolab, sondern auch Produkte wie Brennpaste oder spezielle Kaffeemaschinenreiniger von anderen Lieferanten. Das Gefahrstoffverzeichnis muss im Rahmen der Inventur in foody erstellt werden, so dass alle Gefahrstoffe, die über foody bestellt wurden, aufgeführt sind. Für jeden Lagerort ist ein eigenes Gefahrstoffverzeichnis zu erstellen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist bei relevanten Änderungen der Lagermengen und bei Änderungen der gelagerten Gefahrstoffe zu erneuern, mindestens aber einmal jährlich. Die Ablage erfolgt gemäß Ablageordnung.
Ablaufbeschreibung